Kosten

Grundsätzlich ist die Honorargrundlage das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker [GebüH] von 1985 (Neufassung von 2002 in EUR ausgewiesen).

Heilpraktikerleistungen sind Privatleistungen, die von privaten (Zusatz-) Versicherungen in der Regel erstattet werden.


Gesetzlich Krankenversicherte (GKV) erhalten lt. Vorschrift des Sozialgesetzbuches von ihrer Krankenkasse keinen Kostenersatz für Heilpraktiker-Behandlungen.

Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit eine Naturheilkunde-Zusatzversicherung abzuschließen. Eine Tarifanalyse erhalten Sie über:
www.dornsteintabelle.de

Naturheilkunde ist erschwinglich.
Aufgrund der Neustrukturierung im Gesundheitswesen müssen auch immer häufiger Diagnoseverfahren, verschiedene Therapien und Medikamente der Schulmedizin selbst bezahlt werden.

Die folgenden Angaben geben einen ungefähren Anhaltspunkt für die zu erwartenden Behandlungskosten für Selbstzahler.



Erstgespräch, Untersuchung, 55 - 70 €
Beratung, 30 Minuten30 €
Kinesiologische Testung40 €
Homöopathische Repertorisation40 - 80 €
Psychokinesiologische Behandlung 60 Min.60 €
Bioresonanztherapie 45 min.49 €
Bachblütenberatung 30 min.35 €
Ohrakupunktur30 €